16.12.2025

Endbericht zum FuE-Vorhaben „Antikollisionssysteme in der Praxis“ veröffentlicht

Der FuE-Endbericht „Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen – Herausforderungen für die Anwendung von Antikollisionssystemen in der Praxis (AKS-Praxis)“ wurde am 13. Dezember in der Reihe BfN-Schriften veröffentlicht.

Ziel des FuE-Vorhabens „AKS-Praxis“ war es, die Erprobung und Anwendung von Antikollisionssystemen (AKS) in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen. Durch Webinare und Präsenzveranstaltungen wurde das Wissen über die Funktionsweise von AKS, ihre Einsatzbereiche, Fragen der Zumutbarkeit und Hinweise zur Beauflagung in der Genehmigung an die Praxisakteure weitergegeben.

Kurz zusammengefasst – die zentralen Inhalte

Nach einem einleitenden Überblick befasst sich der Bericht zunächst mit der Evaluation von Erprobungsanforderungen und Wirksamkeitsanforderungen für AKS nach (KNE 2019, Bruns et al. 2021) und dem „Prüfrahmen AKS Schleswig-Holstein“ (MEKUN und LFU SH 2024).  Der Prüfrahmen Schleswig-Holstein stellt insbesondere in Bezug auf die statistische Absicherung der Detektionsleistung und die Vorgehensweise der Datenauswertung den neuen Stand des Wissens dar.  Anschließend wird das mit der BNatSchG-Novelle 2022 eingeführte Regelwerk zur Beauflagung von Schutzmaßnahmen mit Fokus auf AKS erläutert.

Zugleich wird aufgezeigt, dass die Zumutbarkeitsbegrenzung den Einsatz von AKS an ertragsschwächeren Standorten begrenzen und insofern einer breiten Anwendung entgegenstehen kann.  Die Systemanbieter verfolgen neben Preissenkungen auch die Idee, dass Systeme mehrere Windenergieanlagen (WEA) überwachen, so dass die Kosten aufgeteilt werden können.

Hinsichtlich der rechtlichen Regelungen zeigen die Forschungsnehmer auf, welche Anpassungen dazu beitragen könnten, den Einsatz von AKS als wirksame und zugleich effiziente Maßnahme zu befördern. So könnte eine Klarstellung erfolgen, dass in bestimmten „konstellationsspezifischen“ Fällen, etwa zum Schutz der Adlerarten, ein AKS die Maßnahme der Wahl ist.

Die Hinweise zur Beauflagung von AKS in Genehmigungen richten sich in erster Linie an die Behörden. Es wird empfohlen, im Genehmigungsfall ein Abschaltkonzept zu erstellen, auf dass sich die Behörde in der Genehmigung beziehen kann. Das Abschaltkonzept sollte alle Angaben enthalten, die für einen wirksamen Betrieb des AKS im Einsatzfall erforderlich sind.  Hierzu gehört der Nachweis der Übertragbarkeit der für das System ermittelten Erfassungs- bzw. Schutzrate auf den fraglichen Standort und das Führen eines Betriebshandbuchs mit einem Inbetriebnahmeprotokoll als Referenz.

Abschließend befasst sich der Forschungsbericht mit den Möglichkeiten, Detektionssysteme auch für die Steuerung der Abschaltung bei landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsereignissen einzusetzen. Dabei werden die Unterschiede zwischen der automatischen Vogelerkennung, Artbestimmung und Tracking und automatisierter Erkennung landwirtschaftlicher Bewirtschaftung auf festgelegten Flurstücken herausgearbeitet.

Das FuE-Vorhaben „AKS-Praxis“

Der Fokus des FuE-Projektes lag auf Fragestellungen, die für die Justierung und Anpassung von Systemanforderungen und für die Praxisanwendung relevant sind. Das Projekt nahm ein Update der fachlichen Anforderungen an AKS unter den neuen regulatorischen Voraussetzungen des BNatSchG vor. Neben ausgewählten Erprobungsparametern wurden auch die Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützte das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb und trug durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.

Mehr zum Thema