Das neue Wind-an-Land-Gesetz auf dem Prüfstand
Reutter, F., Geiger, C., Meier, J.-N., Tafarte, P. (2022): Flächenziele für die Windenergie: Wie zielführend ist das neue Wind-an-Land-Gesetz?
Das neue Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) ist ein Baustein, um den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen. Vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren zu wenig Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen wurden, gibt das Gesetz den Bundesländern Flächenziele vor. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass bundesweit zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Setzt das WaLG hierfür die richtigen Impulse?
Inhalte der Studie
Die Autorinnen und Autoren geben in der Studie eine Einschätzung ab, ob mit dem im Gesetz angelegten Zeit-Mengen-Gerüst die Ausbauziele auf Bundesebene erreicht werden können. Die zeitliche Dimension wird durch die beiden Zieljahre 2027 und 2032 abgesteckt, in denen die Menge von 1,4 Prozent bzw. zwei Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen sein muss. Würden die Flächenausweisungen durch die Länder nicht erreicht, fielen planerische Einschränkungsmöglichkeiten seitens der Landesplanung weg und Windenergie wäre im Außenbereich grundsätzlich überall privilegiert.
Eine Auswertung der derzeit ausgewiesenen Fläche zeigt, dass fast alle Länder deutlich mehr Flächen für Windenergie bereitstellen müssen als bisher. Durch das Gesetz haben sie grundsätzlich politökonomische Anreize, ihre Ziele für 2027 und 2032 zu erreichen: bei Zielverfehlungen müssten sie begründen, warum sie die räumliche Steuerungsmöglichkeit des Windenergieausbaus aufgegeben haben.
Die Autorinnen und Autoren gehen davon aus, dass das Gesetz aufgrund der langen Fristen trotzdem nicht ausreichend zu einer beschleunigten planerischen Ausweisung vor dem Jahr 2028 beitragen wird - sei es aufgrund langwieriger Planungsprozesse oder aufgrund möglicher Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern, die dazu führen könnten, dass einzelne Länder abwarten oder auf Gesetzesänderungen spekulieren.
Die Studie greift mehrere Aspekte auf, die das Erreichen der Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Hilfe des WaLG in Frage stellen. So liegt die in der Begründung des EEG angenommene Flächeneffizienz deutlich über den in der Praxis bekannten durchschnittlichen Werten. Allein auf der im WaLG vorgesehenen Fläche wäre somit der im EEG 2023 festgelegte Ausbau nicht umsetzbar. Hinzu kommt, dass selbst eine vollständige Nutzung der fristgerecht Ende 2027 bereitgestellten Flächen nicht zu einem Ausbau im Sinne des EEG-Ausbauziels für 2030 führen kann, da die Realisierungszeit für neue Windenergieanlagen im Durchschnitt bei mehr als sieben Jahren liegt. Das Gleiche gilt für die zweite Umsetzungsperiode, dem 2032er Flächenziel und dem 2035er EEG-Ausbauziel. Der zwischen den Ländern mögliche Flächenhandel könnte darüber hinaus dazu führen, dass lokale bzw. regionale Kosten und Nutzen in den Vordergrund rücken und nicht die effiziente Allokation aus Bundessicht.
Fazit
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die konkreten Flächenvorgaben im WaLG ein richtiger Schritt zur Verknüpfung der bundesweiten Ziele mit den Flächenausweisungen der Länder ist. Positiv hervorgehoben wird auch das im Gesetz vorgesehene Monitoring, mit dem Anpassungsbedarfe der Flächenziele festgestellt werden können, wenn die ausgewiesenen Flächen in der Praxis nicht im angenommenen Umfang bebaut werden. Trotzdem ist eine Beschleunigung des Umsetzungsprozesses nicht zweifelsfrei zu erwarten, weshalb die Autorinnen und Autoren weitere notwendige Anreize und Maßnahmen benennen.
Quelle: Reutter, F., Geiger, C., Meier, J.-N., Tafarte, P. (2022): Flächenziele für die Windenergie: Wie zielführend ist das neue Wind-an-Land-Gesetz? Wirtschaftsdienst 102 (9). S. 703–708.