Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
Der Bundesrat befürchtet einen Anstieg der Umweltklagen. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/13642) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung kritisiert die Länderkammer, dass im Rahmen der von der Bundesregierung angestrebten Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes eine Erweiterung der Klagegegenstände vorgesehen ist. Die Länder befürchten, dass die Ausweitung der Klagegegenstände auf zusätzliche Verfahren und Maßnahmen zu einer Zunahme von Klagen bei Ländern und Kommunen führen wird. Die Bundesregierung hingegen betont, dass die Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes keine neuen Klagemöglichkeiten schafft, sondern nur die bestehenden Vorgaben anpasst, um Rechtskonformität sicherzustellen. Eine Evaluation lehnt sie ab, prüft jedoch einzelne Vorschläge der Länderkammer. Die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten an die Aarhus-Konvention und EU-Vorgaben anpassen. Ziel der Konvention ist es, die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft für einen effektiven Umweltschutz zu stärken (Stellungn. BRat 11/2024).
Energieministerkonferenz
Die Herbst-Energieministerkonferenz am 8. November 2024 in Brunsbüttel unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein endete mit einem klaren Bekenntnis für das Ziel der Klimaneutralität und die Fortführung der Energiewende. Angesichts der politischen Entwicklungen global und auf Bundesebene verabschiedete die Konferenz eine „Brunsbütteler Erklärung“. Darin appellieren die Energieministerinnen und Energieminister sowie die -Senatorinnen und der -Senator an die Bundesregierung und den Bundestag, für die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter entschieden zu verfolgen. Der weitere starke Zubau der erneuerbaren Energien solle mindestens auf dem aktuellen Niveau gehalten werden. Die anstehenden Neuwahlen dürften nicht wichtige Entscheidungen in der Gesetzgebung aufhalten oder verzögern. Wichtige weitere Schritte seien die Umsetzung der Beschleunigungsgesetze für erneuerbare Energien, Geothermie und Wasserstoff (PM EnMK 11/2024).
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sollen Anreize für die Wiedervernässung von Moorböden und das Aufstellen von PV-Anlagen auf wiedervernässten Flächen geschaffen werden. Ein entsprechender Antrag (Drucksache 8/4285) der Koalition aus SPD-Fraktion und Linksfraktion wurde am 15. November 2024 im Landtag beschlossen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, die Nutzung landwirtschaftlicher Moorböden mit einer Wasserstandsanhebung zu vereinbaren, indem Hemmnisse abgebaut, Anreize geschaffen und hydrologische Auswirkungen auf angrenzende Flächen berücksichtigt werden. Zudem sollen Ausgleichsmaßnahmen in den Randbereichen von wiedervernässten Moorflächen ermöglicht und die Regelungen für PV-FFA entsprechend angepasst werden. Vor der Errichtung von PV-Anlagen auf Moorböden ist die Wiedervernässbarkeit durch hydrologische Gutachten zu prüfen. Schließlich soll ein verbindlicher Handlungsleitfaden erstellt werden, der landesweite Kriterien für Moor-PV-Flächen, bauliche Regelungen und minimalinvasive Lösungen bei der Aufständerung der Anlagen zur Schonung der Moorböden definiert.
Sachsen
Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat Sachsen hat Fahrt aufgenommen. Dies geht aus dem Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses 2024 zum Stand der erneuerbaren Energien in Deutschland hervor. Dank des besonders starken Zubaus bei PV-Anlagen nimmt Sachsen im ersten Halbjahr 2024 den Spitzenplatz unter den Flächenländern beim flächenbezogenen Zubau von erneuerbaren Energien ein. In diesem Zeitraum wurden 727 Megawatt PV-Leistung in Betrieb genommen, was eine höhere Leistung als im gesamten Berichtsjahr 2023 (650 Megawatt) darstellt. Die Ausschreibungszuschläge in den Jahren 2023 und 2024 beliefen sich auf mehr als 1.300 Megawatt, ein maßgeblicher Anteil fiel dabei auf Gebote zu PV-FFA in benachteiligten Gebieten. Bei der Windenergie wurden im ersten Halbjahr 2024 16 Anlagen mit insgesamt 83 Megawatt Leistung genehmigt. 41 Vorhaben mit 139 Anlagen und einer Nennleistung von rund 882 Megawatt befinden sich im Genehmigungsverfahren (PM SMEKUL 10/2024).