19.03.2025

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ wurde am 21. Februar 2025 vom Bundestag beschlossen und zielt darauf ab, die Energieversorgung effizienter zu gestalten sowie die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen dazu beitragen, Netzstabilität zu sichern und klimafreundliche Erzeugung besser ins Stromnetz einzubinden. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Verpflichtung von Netzbetreibern, jederzeit Anpassungen an angeschlossenen Erzeugungsanlagen vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt sowie fernsteuerbare Einheiten. Ziel ist es, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden und die Bereitstellung von Netzstabilitätsleistungen wie Blind- und Kurzschlussleistung sicherzustellen. Zusätzlich sieht das Gesetz die Umrüstung stilllegungsbedrohter Erzeugungsanlagen zur Netzstabilisierung vor. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei eine entscheidende Rolle, indem sie die Umrüstungsverlangen genehmigt. Mit diesen Maßnahmen soll eine sichere und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet werden, die sowohl den Klimazielen als auch den Herausforderungen der Energiewende gerecht wird.

Das „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ wurde am 24. Februar 2025 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz initiiert, beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 9 Absatz 1a) wird festgelegt, dass ein berechtigtes Interesse für einen Antrag auf Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nicht besteht, wenn der Vorhabenstandort außerhalb ausgewiesener oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete liegt. Ausnahmen gelten für spezielle Vorhaben gemäß § 16b des Gesetzes. Die Regelung soll die Planung und Genehmigung von Windenergieprojekten steuern und die Akzeptanz für den Windenergieausbau erhöhen, indem klare Vorgaben für die Standortwahl geschaffen werden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat gemeinsam mit dem Umweltministerium eine Übergangsregelung für Windenergieprojekte beschlossen. Die Maßnahme soll die Planungssicherheit erhöhen und den Ausbau der Windenergie beschleunigen. Umweltminister Thorsten Glauber betont, dass die Regelung einen Ausgleich zwischen Naturschutz und dem beschleunigten Ausbau der Windenergie schaffe. Ein zentraler Bestandteil der Regelung ist die Reduzierung der Ersatzzahlung für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in bestimmten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten auf 25 Prozent. Diese Gebiete, die durch die Regionalplanung festgelegt werden, gelten als besonders geeignet für Windenergieanlagen. Bereits vor der endgültigen Ausweisung können Planer von der reduzierten Ersatzzahlung profitieren. Vor Baubeginn ist eine Zahlung von 25 Prozent erforderlich, während die restlichen 75 Prozent erst nach drei Jahren fällig werden, falls das Gebiet nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen wird. Mit dieser Regelung sollen finanzielle Hürden für neue Windenergieprojekte gesenkt und der Ausbau in Bayern vorangetrieben werden.

Baden-Württemberg

Der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg wird durch langsame Genehmigungsverfahren, höhere Kosten als in anderen Bundesländern und Unsicherheiten bei der Standortnutzung gebremst. Eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag der EWS-Elektrizitätswerke Schönau empfiehlt, regionale und bürgerschaftliche Projekte zu erleichtern und die Windvorrangflächen regelmäßig zu evaluieren. Um die Ausbauziele des Landes zu erreichen, müsste sich der Windenergiezubau verfünffachen. Die Autoren der Studie schlagen daher vor, die Regionalpläne regelmäßig anzupassen, um die Nutzung geeigneter Flächen für Windenergieprojekte zu verbessern. Wichtige Maßnahmen sind die kontinuierliche Evaluierung von Windvorrangflächen, da viele Flächen nicht wirtschaftlich nutzbar sind. Das Genehmigungsverfahren soll durch besseren Austausch zwischen Projektierern und Behörden sowie eine personelle Verstärkung beschleunigt werden.