19.02.2025

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass nächtliche Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen unzulässig sind, wenn die verursachte Zusatzbelastung gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) als irrelevant gilt. Eine Betreiberin in Brandenburg hatte gegen Nebenbestimmungen ihrer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geklagt, die einen schallreduzierten Nachtbetrieb vorschrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte zunächst zugunsten der Behörde entschieden, da diese eine Sonderfallprüfung vorgenommen hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf, da die TA Lärm den Einwirkungsbereich der Anlagen eindeutig definiert und eine Sonderfallprüfung nur dann zulässig ist, wenn die Zusatzbelastung nicht als irrelevant angesehen wird.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat 2024 erneut das Jahresziel beim Ausbau erneuerbarer Energien übertroffen. „Mit einem Netto-Zubau von über einem Gigawatt sind wir auf einem guten Weg zur Klimaneutralität“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Ende 2024 waren 1.783 Windenergieanlagen mit 4.151 Megawatt in Betrieb. 42 neue Anlagen mit 205,8 Megawatt wurden installiert – ein Zuwachs von 48 Prozent im Vergleich zu 2023. Die Genehmigungen erreichten erstmals über 500 Megawatt, während sich die Bearbeitungszeit auf 22,3 Monate verkürzte. Der Netto-Zubau von Photovoltaik betrug 907,4 Megawatt und lag erneut fast doppelt so hoch wie das Ziel von 500 Megawatt. Die Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien stieg 2023 um 5,8 Prozent auf 20,717 Terawattstunden, mit einem Rekordanteil von 65,6 Prozent. Besonders die Windenergie hat mit einem Anstieg von 37 Prozent zur positiven Entwicklung beigetragen.

Schleswig-Holstein

Das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) wurde novelliert, um Klimaneutralität bis 2040 und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Ein zentrales Ziel ist die Erhöhung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich ab 2030. Für Photovoltaikanlagen (PV) wird vorgeschrieben, dass bei Neubauten von Wohngebäuden, größeren Dachrenovierungen und Parkplätzen mit über 70 Stellplätzen PV-Anlagen installiert werden müssen. Diese Regelung soll versiegelte Flächen besser nutzen und unversiegelte Flächen schonen. Zusätzlich werden kommunale Wärmeplanungen zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen vorangetrieben. Im Verkehrssektor wird bis 2030 ein klimaneutraler Schienennahverkehr und bis 2040 ein klimaneutraler öffentlicher Personennahverkehr angestrebt. Mit diesen Maßnahmen will Schleswig-Holstein seine Vorreiterrolle im Klimaschutz weiter ausbauen und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschleunigen.