Aktualisierung der Systemübersicht zu Detektionssystemen zur ereignisbezogenen Abschaltung von WEA
Seit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zählen Antikollisionssysteme nach § 45 b Absatz 6 zu den fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen. In Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG werden Anforderungen an ihre Wirksamkeit und Anwendungsvoraussetzungen definiert: so soll das System „nachweislich“ für kollisionsgefährdete Vogelarten wirksam sein.
Mit der Systemübersicht „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“ aktualisiert das KNE den Informationsstand über die in Deutschland marktverfügbaren und potenziell als Schutzmaßnahme anwendbaren Antikollisionssysteme (AKS) zur Senkung von Kollisionsrisiken für Vögel an Windenergieanlagen.
Die Übersicht führt neben Informationen zur technischen Ausstattung und Funktionsweise auch auf, welche Schritte des Wirksamkeitsnachweises bereits erfolgt sind und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.
Die Anzahl der in Deutschland aktiven Systemanbieter ist weiterhin überschaubar. Im Vergleich zum Stand 2024 ist mit BIRD.IFICATION ein neues AKS hinzugekommen. Die Systeme DTBird, ProBird und SafeWind, die bisher in der Systemübersicht enthalten waren, werden bis auf Weiteres nicht mehr mitgeführt.
Die Systementwicklung – auch im europäischen Raum – zeigt, dass sich Systeme, die über eine möglichst genaue 3D-Positionsbestimmung verfügen, für den Einsatzzweck der Abschaltsteuerung durchsetzen. Die genaue Positionsbestimmung des Vogels im Raum stellt einerseits die Rechtzeitigkeit der Abschaltung sicher und vermeidet andererseits Fehlabschaltungen. Systeme mit zielartenspezifischer Abschaltsteuerung sind unter dem Aspekt der Ertragsverlustbegrenzung solchen mit größenklassenspezifischer Abschaltsteuerung überlegen.
Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen
Erprobungsberichte zu Antikollisionssystemen
FuE-Vorhaben: Antikollisionssysteme in der Praxis