16.12.2025

Aktualisierung der Systemübersicht zu Detektionssystemen zur ereignisbezogenen Abschaltung von WEA

Seit der Novelle des Bundesnaturschutzgeset­zes (BNatSchG) zählen Antikollisionssysteme nach § 45 b Absatz 6 zu den fachlich anerkann­ten Schutzmaßnahmen. In Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG werden Anforderungen an ihre Wirksamkeit und Anwendungsvoraussetzungen definiert: so soll das System „nachweislich“ für kollisionsgefährdete Vogelarten wirksam sein.

Mit der Systemübersicht „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“ aktualisiert das KNE den Informationsstand über die in Deutschland marktverfügbaren und potenziell als Schutzmaßnahme anwendbaren Antikollisionssysteme (AKS) zur Senkung von Kollisionsrisiken für Vö­gel an Windenergieanlagen.

Die Übersicht führt neben Informa­tionen zur technischen Ausstattung und Funkti­onsweise auch auf, welche Schritte des Wirksam­keitsnachweises bereits erfolgt sind und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.

Die Anzahl der in Deutschland aktiven System­anbieter ist weiterhin überschaubar. Im Vergleich zum Stand 2024 ist mit BIRD.IFICATION ein neues AKS hinzugekommen. Die Systeme DTBird, Pro­Bird und SafeWind, die bisher in der Systemüber­sicht enthalten waren, werden bis auf Weiteres nicht mehr mitgeführt.

Die Systementwicklung – auch im europäischen Raum – zeigt, dass sich Systeme, die über eine möglichst genaue 3D-Positionsbestimmung verfügen, für den Einsatzzweck der Abschalt­steuerung durchsetzen. Die genaue Positionsbe­stimmung des Vogels im Raum stellt einerseits die Rechtzeitigkeit der Abschaltung sicher und vermeidet andererseits Fehlabschaltungen. Systeme mit zielartenspezifi­scher Abschaltsteuerung sind unter dem Aspekt der Ertragsverlustbegrenzung solchen mit grö­ßenklassenspezifischer Abschaltsteuerung über­legen.

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