08.12.2025

Aktualisierung der Publikation zur Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Solarparks sind ein Vorhabentyp mit spezifischen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zur Bewältigung der Eingriffsregelung sind deswegen an das Vorhaben angepasste Hinweise erforderlich. Außerdem könnten die mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) eingeführten Kriterien im Einzelfall geeignet sein, als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme berücksichtigt zu werden.

Die Publikation „Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten − Spezifische Ländervorgaben für die Eingriffsregelung“ zeigt auf, wie der Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei Solarparkprojekten bilanziert wird. Dazu werden aktuelle Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gesichtet und bestehende Bilanzierungen vorgestellt und verglichen.

Sieben Bundesländer haben fachliche Hinweise zur Erfassung und zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für Solarparks veröffentlicht. Ihr Vorgehen orientiert sich an der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung. Die Bilanzierungsansätze basieren – jeweils in abgewandelter Form – auf dem so genannten Biotopwertverfahren. Dabei wird ein Vorher-Nachher-Vergleich der Biotopwerte (ggf. mit Modifikationsmöglichkeiten) vorgenommen. Das Land Schleswig-Holstein ermittelt den Bilanzierungsumfang über einen pauschal festgelegten Faktor.

In der Aktualisierung (Erstveröffentlichung im November 2024) wurden insbesondere neue Hinweise zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus Nordrhein-Westfalen ergänzt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) veröffentlichte diese im Juli 2025 im Arbeitsblatt 61 „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“. Im Fazit der Publikation wird die Bilanzierung aus Nordrhein-Westfalen mit bestehenden landesweiten Regelungen und Hinweisen verglichen und eingeordnet. 

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