11.06.2025

Aktualisierung der KNE-Publikation: Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Solarparks sind ein Vorhabentyp mit spezifischen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zur Bewältigung der Eingriffsregelung sind deswegen an das Vorhaben angepasste Hinweise erforderlich. Außerdem könnten die mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) eingeführten Kriterien im Einzelfall geeignet sein, als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme berücksichtigt zu werden.

Die Publikation zeigt auf, wie der Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei Solarparkprojekten bilanziert wird. Dazu werden aktuelle Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gesichtet und bestehende Bilanzierungen vorgestellt und verglichen.

Das KNE hat recherchiert, dass sechs Bundesländer fachliche Hinweise zur Erfassung, zur Bewertung und zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für Solarparks veröffentlicht haben. Ihr Vorgehen orientiert sich an der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung. Die Bilanzierungsansätze basieren – jeweils in abgewandelter Form – auf dem so genannten Biotopwertverfahren. Dabei wird entweder ein Vorher-Nachher-Vergleich der Biotopwerte (ggf. mit Modifikationsmöglichkeiten) vorgenommen oder der Bilanzierungsumfang mit Hilfe eines pauschal festgelegten Faktors bestimmt.

In der Aktualisierung sind insbesondere neue Hinweise aus Bayern zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung, die im Dezember 2024 vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlich wurde, aufgenommen worden.