Berlin, 16. Dezember 2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag –
KNE analysiert die Vereinbarungen in Hinblick auf die Windenergie an Land

  • Koalitionsvertrag eröffnet verschiedene Regelungsoptionen für das Verhältnis von artenschutzrechtlicher Verbotsnorm und Ausnahme
  • KNE spricht sich für abstandsbasierte Regelvermutungen aus
  • Auf Vorarbeiten der Umweltministerkonferenz kann aufgebaut werden
  • Europarechtliche Absicherung einer möglichen Populationsbetrachtung erforderlich, Schutzniveau der Arten darf aber nicht sinken

Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden. Dabei setzt man insbesondere auf „eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“ und „mehr Standardisierung und Rechtssicherheit“. Ein nationales Artenhilfsprogramm, dessen Finanzierung auch die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien sicherstellen, soll garantieren, dass das Artenschutzniveau nicht sinkt, sondern im Gegenteil der Schutz derjenigen Arten, bei denen es Konflikte gibt, verbessert wird.

In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. „Es wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen“, betont KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke.

Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.

Eine „stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“, wie es der Koalitionsvertrag verspricht, muss zivilgesellschaftlich vorbereitet und auf der EU-Ebene rechtlich abgesichert werden. Dabei sollte weiter auf die bewährte Zusammenarbeit der Akteure der Energiewende gesetzt werden. „Das KNE bietet an, hier seine in langjähriger Praxis erworbene Dialoggestaltungs-Kompetenz aktiv einzubringen“, so Raynal-Ehrke. „Eines darf jedoch nicht vergessen werden: Ein Plus an biologischer Vielfalt kann nicht nur Ergebnis der Anstrengungen der Erneuerbaren-Energien-Branche sein. Landnutzungs­bereiche wie die Landwirtschaft oder der Straßen- und Schienenbau müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten.“

Fachtkontakt

Dr. Silke Christiansen
Leiterin Rechtsreferat
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-21

Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-22